Impressum  |  Datenschutzerklärung  |  Barrierefreiheit
Dunkel Hell

Interview mit dem UKB-Compliance Officer Andreas Heiden zum Thema Whistleblowing und dem Hinweisgeberportal unseres Klinikums

Andreas Heiden ist Compliance Officer des UKB. Seit 2021 achtet er darauf, dass sich das UKB an Gesetze, interne Regeln und ethische Standards hält. Herr Heiden und sein Team helfen dabei, Risiken wie Korruption oder Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Seine Stabsstelle „Interne Revision & Compliance“ hat vor rund fünf Jahren ein Hinweisgeberportal für alle Beschäftigten des UKB online gestellt. Dieses Portal ist über das Intranet erreichbar und dient als Interne Meldestelle des UKB. Im Interview erklärt Andreas Heiden die Hintergründe zum Hinweisgeberportal und spricht darüber, wie das Portal in den letzten Jahren angenommen worden ist.

UKBmittendrin: Herr Heiden, das Thema Whistleblowing verbinden viele zunächst mit spektakulären Fällen wie dem Watergate-Skandal oder den Enthüllungen von Edward Snowden. Warum ist Whistleblowing auch in einer Organisation wie dem UKB so wichtig?

A. Heiden: Als Einrichtung im Gesundheitswesen hat das UKB eine große Verantwortung für die Menschen, die als Patient*innen zu uns kommen. Sie tun dies, weil sie hier in guten Händen sind und eine bestmögliche medizinische Versorgung erhalten, die auf einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess fußt. Auf diese Verbesserungen können auch Erkenntnisse aus dem Whistleblowing einzahlen.

Aber auch Kolleginnen und Kollegen erwarten zu recht, dass sie ihrer täglichen Arbeit in einem Rahmen nachgehen können, in dem Regeln beachtet und mögliche Verstöße gegen diese Regeln erkannt und behoben werden. Whistleblowing schafft hier also auch Vertrauen in uns als Arbeitgeber.

Insgesamt ist es uns wichtig hier präsent und ansprechbar zu sein. Unser Hinweisgeberportal bietet dazu eine weitere Lösung, die 24/7 genutzt werden kann.

UKBmittendrin: Was hat es mit dem UKB-Hinweisgeberportal und dem Thema „Whistleblowing” auf sich?

A. Heiden: Hintergrund für das Portal war die Umsetzung der so genannten „EU-Whistleblower-Richtlinie“ aus dem Jahr 2019, deren Ziel es ist, Hinweisgebende mithilfe EU-weiter Mindeststandards besser zu schützen. Die EU-Kommission hatte damit u.a. auf Enthüllungen wie „Dieselgate“ und die sog. „Panama Papers“ reagiert. Skandale wie diese wären nicht ans Licht gekommen, hätten Hinweisgeber nicht den Mut gehabt, sie zu melden.

Noch vor der finalen Umsetzung in deutsches Recht mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hatten wir als UKB seinerzeit die Anforderungen umgesetzt und einen entsprechenden Prozess definiert. Der Schutz der Hinweisgebenden und die absolut vertrauliche Behandlung der Identität von Meldenden durch uns als Compliance Office sind seither die Basis für ein wirksames Compliance Management System am UKB. Etwaige Repressalien oder Maßnahmen, die diesen Hinweisgeberschutz unterlaufen würden, wie z.B. Kündigung oder Herabstufung, sind nicht geduldet.

UKBmittendrin: Wie sieht das konkret aus?

A. Heiden: Die EU-Richtlinie sieht die Implementierung eines internen Meldeprozesses vor, der Beschäftigten wie auch Externen die Möglichkeit bietet, Verstöße gegen Fehlverhalten vertraulich zu melden.

Eine solche Möglichkeit haben wir intern u.a. mit dem Hinweisgeberportal geschaffen. Neben den üblichen Kanälen wie Telefon, Email oder Post, können Beschäftigte hier ein elektronisches Meldeformular nutzen, auch anonym. Es ist über unsere Intranetseite jederzeit erreichbar. Allen Hinweisen wird nachgegangen und selbstverständlich werden diese von uns auch vertraulich behandelt.

Konkrete Tipps zum Meldeformular sowie FAQ zum Hinweisgeberportal und seiner Nutzung finden sich auf unserer Intranetseite: UKB Intranet – Compliance

Natürlich kann uns jede*r immer auch direkt persönlich ansprechen.

UKBmittendrin: Welche Sachverhalte können oder sollen denn gemeldet werden?

A. Heiden: Das ist eine gute Frage, und für uns als Compliance Office tatsächlich auch eine sehr wichtige. Ich möchte hier ausdrücklich dafür werben, vor Regelverstößen nicht die Augen zu verschließen. In vielen Fällen bietet es sich jedoch an, zunächst das direkte Gespräch dem/der Vorgesetzten, dem/der hier ja auch eine zentrale Rolle zukommt, zu suchen. Ist dies auf Grund der Verhältnisse oder aus anderen persönlichen Gründen nicht möglich, ist unser Hinweisgeberportal der richtige Weg.

Grundsätzlich gesprochen, sollen uns so potentiell strafbare Handlungen oder der Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. ein begründeter Verdacht auf Vorteilsnahme bzw. Korruption, gemeldet werden. Aber auch unternehmensinterne Regelungen sind verbindlich und sollen nicht missachtet werden. Letztlich geht es immer darum, Kenntnis von Sachverhalten zu erlangen, die im Ergebnis das UKB, seine Beschäftigten sowie die uns anvertrauten Menschen schädigen könnten.

Natürlich sollte man vor Hinweisabgabe bedenken, dass die Informationen möglicherweise für Personen, die in den Sachverhalt eingebunden sind, schwerwiegende Folgen haben können. Vorsätzlich falsch abgegebene Hinweise sind daher nicht nur nicht fair, sondern können ggf. mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden. Wir stehen hier natürlich im Vorfeld einer Hinweisabgabe und unter Wahrung der Vertraulichkeit gerne beratend zur Seite.

UKBmittendrin: Wie hat sich die Situation seit Einführung des Meldeportals am UKB entwickelt?

A. Heiden: Als Compliance Office wurden und werden wir täglich zu regelkonformen Verhalten und möglichen Konflikten gefragt und beraten hier – auch im direktem Austausch mit Mitarbeitenden – sehr gerne. Wir haben seit In-Kraft-Treten des Gesetzes bzw. dem Start unserer Internen Meldestelle eine steigende Anzahl bei den Beratungsanfragen und auch eine positive Entwicklung bei den eingegangenen Meldungen feststellen können. Dies freut uns natürlich, da es für ein hohes und stetig wachsendes „Compliance-Bewusstsein“ bei den Mitarbeitenden spricht. Um diese positive Entwicklung zu unterstützen, wollen wir an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich für das elektronische Meldeformular und auch für unser Beratungsangebot werben. Sprechen Sie uns also gerne an!

Alle Informationen gibt es hier: UKB Intranet – Interne Meldestelle/Hinweisgeberportal

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert