Multizentrische Analyse von Willensbekundungen und Zustimmungen zur Organspende in NRW-Universitätskliniken
Die deutschen Organ-Spenderzahlen im internationalen Vergleich sind gering. Der Frage, welchen Einfluss ein Entschluss zu Lebzeiten auf die Entscheidung für eine Organspende hat, gingen die Transplantationsbeauftragen der sieben NRW-Universitätskliniken Münster, Düsseldorf, Essen, Aachen, Köln, Bielefeld und Bonn nach. In der Studie schauten sie sich 289 Todesfälle mit Hirnschädigung genauer an, die zwischen dem 1. Juni 2020 und 30. Juni 2021 in den sieben NRW-Universitätskliniken identifiziert wurden. Dabei interessierten sich die sieben Transplantationsbeauftragten für die Zustimmungsrate zur Organspende und den Einfluss der Entscheidungsgrundlage darauf. Bei einer schriftlichen Willensbekundung lag die Zustimmungsrate mit 70 Prozent deutlich höher, als wenn Angehörige allein nach eigener Wertvorstellung entscheiden mussten. Zu den Ergebnissen der Studie, die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurden, äußert sich Prof. Dr. Martin Söhle, Transplantationsbeauftragter am UKB, im Interview:
Laut Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Jahr 2020 würden 71 Prozent der Befragten, die bereits eine Entscheidung getroffen haben, einer Organspende zustimmen. Wie sah dies in Ihrer Studie aus?
Bei einer vorhandenen schriftlichen Willensbekundung ergab die NRW-Studie eine hohe Zustimmungsrate von 70 Prozent. Die Zustimmungsrate sank auf 49 Prozent, wenn alle Personen mit schriftlicher oder mündlicher Willensbekundung berücksichtigt wurden. Nur 14 Prozent der potenziellen Spender besaßen einen Organspende-Ausweis. Gemäß der BZgA-Umfrage wäre dies jedoch bei 44 Prozent der Bevölkerung zu erwarten gewesen.
Prof. Söhle: „Den Entschluss für oder gegen eine Organspende sollte ein jeder für sich selbst treffen und auf einem Organspende-Ausweis dokumentieren. Hierdurch entlastet man seine Angehörigen, die ansonsten in dieser schweren Zeit des Abschiednehmens und Trauerns die Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen müssen.“
Den Fachartikel im Deutschenärzteblatt finden Sie hier: